Öffentliche Bestellung
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich am Markt.
Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt dem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebenisse verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige als Gerichts-gutachter bevorzugt beauftragt, so verlangen es die Prozess-ordnungen deutscher Gerichte.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft.
Darüber hinaus werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auch geprüft, ob Sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur wenn Sie den Nachweis der besonderen Sachkunde und der persönlichen Eignung erfolgreich führen können, werden sie öffentlich bestellt und vereidigt.