Verkehrswert-/Marktwertgutachten
Der Verkehrswert/Marktwert ist in § 194 BauGB wie folgt definiert:
" Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Möglicher Auftragszweck für die Erstellung von Verkehrswert-/Marktwertgutachten:
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Zwangsversteigerungen
- Erbschaft / Schenkung / Erbauseinandersetzung
- Betriebsaufgabe / Betriebsentnahme / Betriebsübertragung
- Scheidung / Vermögensauseinandersetzung u.a
Unsere Auftraggeber:
- Gerichte (Vollstreckungs-, Familien-, Nachlass- und Zwangsversteigerungsgerichte)
- Unternehmen u. Gesellschaften
- Privatpersonen
- Anwalts- und Steuerkanzleien
- Banken und Versicherungen
- Behörden